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Sprache: Deutsch

Beglaubigte Übersetzung in Luxemburg

Eine beglaubigte Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk des vereidigten Übersetzers. Genau das verlangen Gemeinden, Ministerien, Gerichte, Notare und Universitäten, wenn Ihr Dokument in einer anderen Sprache vorliegt.

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Was wir übersetzen

  • Personenstandsurkunden: Geburt, Heirat, Scheidung, Tod
  • Strafregisterauszüge und Führungszeugnisse
  • Diplome, Zeugnisse und Berufsqualifikationen
  • Gesellschaftsdokumente: Satzung, Registerauszüge, Jahresabschlüsse, Vollmachten
  • Urteile, notarielle Urkunden und Verträge
  • Ärztliche Berichte, Führerscheine und Ausweisdokumente

Vereidigte Übersetzer in Luxemburg

In Luxemburg werden beglaubigte Übersetzungen von Übersetzern angefertigt, die vor Gericht vereidigt wurden. Jede Übersetzung wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden, gestempelt und unterschrieben, damit die Behörde beide vergleichen kann.

Übersetzungen für das Ausland

Wird Ihre Übersetzung in einem anderen Land verwendet, braucht sie eventuell eine Apostille oder eine konsularische Legalisation. Sagen Sie uns, wo das Dokument eingereicht wird: Wir prüfen die Anforderungen und übernehmen die gesamte Kette, damit Sie eine einreichungsfertige Akte erhalten.

So funktioniert es

  1. Dokumente senden

    Ein Scan oder ein Handyfoto genügt, damit wir ein Angebot erstellen können.

  2. Angebot erhalten

    Preis und Frist, abhängig von Sprachen, Umfang und erforderlicher Beglaubigung.

  3. Wir erledigen das Verfahren

    Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Wir kümmern uns um jeden Schritt.

  4. Dokumente erhalten

    Per Post, per E-Mail als beglaubigtes PDF, wo dies akzeptiert wird, oder per Kurier.

Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.

Häufige Fragen

Gibt es einen Unterschied zwischen beglaubigter und vereidigter Übersetzung?

Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: eine Übersetzung, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt und bestätigt wurde. In Luxemburg lautet der offizielle französische Begriff traduction assermentée.

Kann ich einen Scan statt des Originals schicken?

Ja. Für die meisten Übersetzungen reicht ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Wir weisen Sie darauf hin, wenn die Behörde die Verbindung mit dem Original verlangt.

Übersetzen Sie ins Luxemburgische?

Ja. Wir übersetzen aus dem und ins Luxemburgische, Französische, Deutsche und Englische sowie zwischen diesen und über 30 weiteren Sprachen.

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