Häufige Fragen
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Allgemein
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, der sie stempelt, unterschreibt und ihre Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Sie wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden. Diese Form verlangen die meisten Behörden, Gerichte und Notare.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt von der Sprachkombination, dem Umfang und Layout des Dokuments, der Frist und einer eventuellen Apostille oder Legalisation ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Muss ich die Originale schicken?
Für ein Angebot nicht, und für eine Übersetzung in der Regel auch nicht: Ein gut lesbarer Scan genügt. Originale werden benötigt, wenn ein Dokument mit Apostille versehen oder legalisiert werden muss. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Akzeptieren luxemburgische Behörden Ihre Übersetzungen?
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt und bei Gemeinden, Ministerien, Gerichten, Notaren und Universitäten eingereicht. Hat eine Behörde besondere Anforderungen, prüfen wir diese vorab.
Brauche ich eine Apostille?
Das hängt davon ab, wo das Dokument ausgestellt wurde und wo es verwendet wird. Zwischen EU-Staaten entfällt die Apostille für bestimmte Personenstandsurkunden gemäß Verordnung (EU) 2016/1191. Außerhalb der EU ist oft eine Apostille oder Legalisation nötig. Wir prüfen das für Sie.
Wie lange dauert es?
Eine beglaubigte Übersetzung eines kurzen Dokuments dauert in der Regel einige Werktage. Apostillen und Legalisationen kommen mit der Bearbeitungszeit der jeweiligen Behörde hinzu. Eilaufträge sind auf Anfrage möglich.
Können Sie ein Dokument aus einem anderen Land beschaffen?
Ja. Wir beantragen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Registerauszüge in Luxemburg und im Ausland und übersetzen sie bei Bedarf mit Apostille.
Stellen Sie Dolmetscher für Notare und Trauungen?
Ja. Wir stellen vereidigte Dolmetscher für notarielle Urkunden, standesamtliche Trauungen, Gerichte und Polizei sowie professionelle Dolmetscher für Besprechungen und Konferenzen.
Beglaubigte Übersetzung
Gibt es einen Unterschied zwischen beglaubigter und vereidigter Übersetzung?
Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: eine Übersetzung, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt und bestätigt wurde. In Luxemburg lautet der offizielle französische Begriff traduction assermentée.
Kann ich einen Scan statt des Originals schicken?
Ja. Für die meisten Übersetzungen reicht ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Wir weisen Sie darauf hin, wenn die Behörde die Verbindung mit dem Original verlangt.
Übersetzen Sie ins Luxemburgische?
Ja. Wir übersetzen aus dem und ins Luxemburgische, Französische, Deutsche und Englische sowie zwischen diesen und über 30 weiteren Sprachen.
Apostille
Kommt die Apostille auf das Original oder auf die Übersetzung?
Das hängt vom Land und der Behörde ab. Oft wird zuerst das Original mit Apostille versehen und dann übersetzt. Manche Länder verlangen zusätzlich eine Apostille auf der Übersetzung. Wir klären die Reihenfolge vorab.
Mein Zielland ist nicht Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens. Was nun?
Dann ist stattdessen eine konsularische Legalisation erforderlich. Unser Legalisationsservice umfasst Ministerium und Botschaft oder Konsulat.
Muss ich nach Luxemburg kommen?
Nein. Sie können uns Ihre Dokumente per Post schicken, und wir senden sie mit Apostille zurück.
Konsularische Legalisation
Wie lange dauert eine konsularische Legalisation?
Das hängt von der Botschaft ab. Manche bearbeiten Dokumente in wenigen Tagen, andere brauchen mehrere Wochen. Mit dem Angebot erhalten Sie einen realistischen Zeitplan.
Sind die Botschaftsgebühren enthalten?
Die Gebühren von Ministerium und Botschaft sind im Angebot aufgeführt. Sie kennen also die Gesamtkosten, bevor wir beginnen.
Können Sie ein außerhalb Luxemburgs ausgestelltes Dokument legalisieren?
Ja, über unser Netzwerk im Ausstellungsland, wo die ersten Schritte erfolgen müssen.
Urkundenbeschaffung
Brauchen Sie eine Vollmacht?
Für manche Dokumente ja. Strafregisterauszüge und bestimmte Personenstandsurkunden können nur von der betroffenen Person oder mit ihrer schriftlichen Vollmacht beantragt werden. Wir bereiten das Formular zur Unterschrift vor.
Welche Länder decken Sie ab?
Alle EU-Staaten und viele weitere. Nennen Sie uns Land und Dokument, und wir bestätigen Machbarkeit und Dauer im Angebot.
Kann das Dokument direkt an die Behörde geschickt werden?
In manchen Fällen ja. Wir können es auch an Sie, Ihren Anwalt oder Ihren Notar senden.
Dolmetschen
Wie früh sollte ich buchen?
So früh wie möglich, idealerweise ein bis zwei Wochen vorher, bei seltenen Sprachen oder Simultandolmetschen mehr. Eilanfragen bearbeiten wir, sofern ein Dolmetscher verfügbar ist.
Wie wird Dolmetschen berechnet?
In der Regel pro halbem oder ganzem Tag, zuzüglich Anfahrt. Ferndolmetschen kann auch für kürzere Zeiträume gebucht werden. Ihr Angebot führt jede Position auf.
Kann der Dolmetscher auch die Dokumente übersetzen?
Wir können beides koordinieren. Oft ist es sinnvoll, die Urkunde oder Unterlagen vorab übersetzen zu lassen.
Angebot anfordern
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fügen Sie Ihre Dokumente bei. Wir antworten per E-Mail mit Preis und Frist.
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
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Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr