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Apostille für luxemburgische und ausländische Urkunden

Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Siegel auf einer öffentlichen Urkunde, damit diese in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 verwendet werden kann. Wir besorgen sie für Sie und kombinieren sie bei Bedarf mit der beglaubigten Übersetzung.

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Was wir übernehmen

  • Apostille auf luxemburgischen Personenstandsurkunden, Urteilen und notariellen Urkunden
  • Apostille auf beglaubigten Übersetzungen, wenn das Zielland sie verlangt
  • Apostille auf ausländischen Urkunden über unser Netzwerk im Ausstellungsland
  • Prüfung, ob überhaupt eine Apostille nötig ist
  • Kurierversand und Rücksendung Ihrer Originale

Wer stellt in Luxemburg die Apostille aus?

In Luxemburg stellt das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten die Apostille aus. Eine Urkunde erhält die Apostille immer im Ausstellungsland: Eine portugiesische Geburtsurkunde braucht eine portugiesische Apostille, keine luxemburgische. Wir organisieren beide Fälle.

Wann keine Apostille nötig ist

Seit 2019 befreit die Verordnung (EU) 2016/1191 bestimmte öffentliche Urkunden, die zwischen EU-Staaten verwendet werden, etwa Geburts- und Heiratsurkunden, von der Apostille. Manche Stellen verlangen sie trotzdem aus Gewohnheit. Wir prüfen, was tatsächlich erforderlich ist, bevor Sie für einen unnötigen Schritt bezahlen.

So funktioniert es

  1. Dokumente senden

    Ein Scan oder ein Handyfoto genügt, damit wir ein Angebot erstellen können.

  2. Angebot erhalten

    Preis und Frist, abhängig von Sprachen, Umfang und erforderlicher Beglaubigung.

  3. Wir erledigen das Verfahren

    Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Wir kümmern uns um jeden Schritt.

  4. Dokumente erhalten

    Per Post, per E-Mail als beglaubigtes PDF, wo dies akzeptiert wird, oder per Kurier.

Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.

Häufige Fragen

Kommt die Apostille auf das Original oder auf die Übersetzung?

Das hängt vom Land und der Behörde ab. Oft wird zuerst das Original mit Apostille versehen und dann übersetzt. Manche Länder verlangen zusätzlich eine Apostille auf der Übersetzung. Wir klären die Reihenfolge vorab.

Mein Zielland ist nicht Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens. Was nun?

Dann ist stattdessen eine konsularische Legalisation erforderlich. Unser Legalisationsservice umfasst Ministerium und Botschaft oder Konsulat.

Muss ich nach Luxemburg kommen?

Nein. Sie können uns Ihre Dokumente per Post schicken, und wir senden sie mit Apostille zurück.

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fügen Sie Ihre Dokumente bei. Wir antworten per E-Mail mit Preis und Frist.

Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.

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