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Beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils

Eine in einem Land ausgesprochene Scheidung muss oft in einem anderen anerkannt werden. Wir übersetzen Urteil und Rechtskraftbescheinigung und besorgen bei Bedarf die Apostille.

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Meist benötigt für

  • Wiederheirat in Luxemburg
  • Anerkennung einer ausländischen Scheidung
  • Aktualisierung des Personenstands
  • Vermögens- und Sorgerechtsfragen

So gehen wir vor

Senden Sie uns einen Scan des Dokuments und nennen Sie die Behörde oder das Land, für das es bestimmt ist. Wir prüfen, ob eine Apostille oder Legalisation nötig ist, erstellen ein Angebot für alle Schritte und senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post oder E-Mail.

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