Beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils
Eine in einem Land ausgesprochene Scheidung muss oft in einem anderen anerkannt werden. Wir übersetzen Urteil und Rechtskraftbescheinigung und besorgen bei Bedarf die Apostille.
Meist benötigt für
- Wiederheirat in Luxemburg
- Anerkennung einer ausländischen Scheidung
- Aktualisierung des Personenstands
- Vermögens- und Sorgerechtsfragen
So gehen wir vor
Senden Sie uns einen Scan des Dokuments und nennen Sie die Behörde oder das Land, für das es bestimmt ist. Wir prüfen, ob eine Apostille oder Legalisation nötig ist, erstellen ein Angebot für alle Schritte und senden Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post oder E-Mail.
Sprachen
Verwandte Leistungen
Beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente, anerkannt von luxemburgischen Behörden, Notaren und Gerichten.
Apostille
Apostille für luxemburgische und ausländische öffentliche Urkunden, für alle Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.
Urkundenbeschaffung
Wir beschaffen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Gesellschaftsdokumente in Luxemburg und im Ausland.
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Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
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