Beglaubigte Übersetzung und Dolmetscher in Differdingen
Sie wohnen oder arbeiten in Differdingen? Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Legalisationen Ihrer offiziellen Dokumente an und stellen Dolmetscher für Termine bei der Gemeinde, beim Notar oder vor Gericht.
Differdingen liegt im Kanton Esch an der Alzette. Personenstandsurkunden erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Gemeinde, luxemburgische Apostillen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten. Wir übernehmen diese Behördengänge für Sie und senden Ihnen einsatzbereite Dokumente zurück.
Ohne Termin: Senden Sie einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente über das Formular unten oder per E-Mail. Wir antworten mit Preis und Frist und senden die Übersetzungen per Post oder E-Mail zurück.
Leistungen in Differdingen
Beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente, anerkannt von luxemburgischen Behörden, Notaren und Gerichten.
Apostille
Apostille für luxemburgische und ausländische öffentliche Urkunden, für alle Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.
Konsularische Legalisation
Legalisation über Ministerien, Botschaften und Konsulate für Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens.
Urkundenbeschaffung
Wir beschaffen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Gesellschaftsdokumente in Luxemburg und im Ausland.
Dolmetschen
Vereidigte und professionelle Dolmetscher für Notare, Trauungen, Gerichte, Arzttermine und Geschäftstermine.
So funktioniert es
Dokumente senden
Ein Scan oder ein Handyfoto genügt, damit wir ein Angebot erstellen können.
Angebot erhalten
Preis und Frist, abhängig von Sprachen, Umfang und erforderlicher Beglaubigung.
Wir erledigen das Verfahren
Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Wir kümmern uns um jeden Schritt.
Dokumente erhalten
Per Post, per E-Mail als beglaubigtes PDF, wo dies akzeptiert wird, oder per Kurier.
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Dokumente
Häufige Fragen
Akzeptieren luxemburgische Behörden Ihre Übersetzungen?
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt und bei Gemeinden, Ministerien, Gerichten, Notaren und Universitäten eingereicht. Hat eine Behörde besondere Anforderungen, prüfen wir diese vorab.
Können Sie ein Dokument aus einem anderen Land beschaffen?
Ja. Wir beantragen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Registerauszüge in Luxemburg und im Ausland und übersetzen sie bei Bedarf mit Apostille.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt von der Sprachkombination, dem Umfang und Layout des Dokuments, der Frist und einer eventuellen Apostille oder Legalisation ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Angebot anfordern
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fügen Sie Ihre Dokumente bei. Wir antworten per E-Mail mit Preis und Frist.
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Lieber schreiben oder anrufen?
info@abc-office.eu
+33 9 70 44 01 21
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr