Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Dolmetscher in Luxemburg
Wir übersetzen und beglaubigen Ihre offiziellen Dokumente, besorgen Apostillen und Legalisationen, beantragen Urkunden in Luxemburg und im Ausland und schicken Dolmetscher zum Notar, zur Gemeinde oder in Ihre Besprechung. Ein Ansprechpartner für das gesamte Verfahren.
Was wir tun
Die meisten Behördenverfahren umfassen mehrere Schritte. Wir übernehmen alle, einzeln oder zusammen.
Beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente, anerkannt von luxemburgischen Behörden, Notaren und Gerichten.
Apostille
Apostille für luxemburgische und ausländische öffentliche Urkunden, für alle Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.
Konsularische Legalisation
Legalisation über Ministerien, Botschaften und Konsulate für Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens.
Urkundenbeschaffung
Wir beschaffen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Gesellschaftsdokumente in Luxemburg und im Ausland.
Dolmetschen
Vereidigte und professionelle Dolmetscher für Notare, Trauungen, Gerichte, Arzttermine und Geschäftstermine.
Warum Kunden uns wählen
- Ein Ansprechpartner für alles
- Beschaffung, Übersetzung, Apostille und Legalisation laufen zusammen, ohne dass Ihre Dokumente hin- und hergeschickt werden.
- Anforderungen zuerst geprüft
- Wir klären vorab, was die Empfangsbehörde akzeptiert. Sie zahlen nur für die Schritte, die Sie wirklich brauchen.
- Vereidigte Übersetzer, über 35 Sprachen
- Beglaubigungen durch vereidigte Übersetzer, in Französisch, Deutsch, Englisch, Luxemburgisch und über 30 weiteren Sprachen.
- Ohne Anfahrt
- Senden Sie Ihre Dokumente per E-Mail oder Post, aus ganz Luxemburg und der Großregion. Unsere Dolmetscher kommen zu Ihnen.
So funktioniert es
Dokumente senden
Ein Scan oder ein Handyfoto genügt, damit wir ein Angebot erstellen können.
Angebot erhalten
Preis und Frist, abhängig von Sprachen, Umfang und erforderlicher Beglaubigung.
Wir erledigen das Verfahren
Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Wir kümmern uns um jeden Schritt.
Dokumente erhalten
Per Post, per E-Mail als beglaubigtes PDF, wo dies akzeptiert wird, oder per Kurier.
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Dokumente, die wir übersetzen
Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Urteile und Gesellschaftsdokumente machen den Großteil unserer Arbeit aus.
Sprachen
Beglaubigte Übersetzungen zwischen Französisch, Deutsch, Englisch und Luxemburgisch sowie aus und in über 30 weitere Sprachen.
- Französisch
- Deutsch
- Englisch
- Luxemburgisch
- Portugiesisch
- Italienisch
- Spanisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Arabisch
- Türkisch
- Chinesisch
- Japanisch
- Koreanisch
- Serbisch
- Kroatisch
- Bosnisch
- Albanisch
- Griechisch
- Ungarisch
- Tschechisch
- Slowakisch
- Bulgarisch
- Litauisch
- Schwedisch
- Dänisch
- Finnisch
- Norwegisch
- Persisch (Farsi)
- Hebräisch
- Hindi
- Vietnamesisch
Einzugsgebiet
Alle 12 Kantone des Großherzogtums sowie Grenzgänger aus Frankreich, Belgien und Deutschland.
Häufige Fragen
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, der sie stempelt, unterschreibt und ihre Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Sie wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden. Diese Form verlangen die meisten Behörden, Gerichte und Notare.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt von der Sprachkombination, dem Umfang und Layout des Dokuments, der Frist und einer eventuellen Apostille oder Legalisation ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Muss ich die Originale schicken?
Für ein Angebot nicht, und für eine Übersetzung in der Regel auch nicht: Ein gut lesbarer Scan genügt. Originale werden benötigt, wenn ein Dokument mit Apostille versehen oder legalisiert werden muss. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Akzeptieren luxemburgische Behörden Ihre Übersetzungen?
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt und bei Gemeinden, Ministerien, Gerichten, Notaren und Universitäten eingereicht. Hat eine Behörde besondere Anforderungen, prüfen wir diese vorab.
Brauche ich eine Apostille?
Das hängt davon ab, wo das Dokument ausgestellt wurde und wo es verwendet wird. Zwischen EU-Staaten entfällt die Apostille für bestimmte Personenstandsurkunden gemäß Verordnung (EU) 2016/1191. Außerhalb der EU ist oft eine Apostille oder Legalisation nötig. Wir prüfen das für Sie.
Wie lange dauert es?
Eine beglaubigte Übersetzung eines kurzen Dokuments dauert in der Regel einige Werktage. Apostillen und Legalisationen kommen mit der Bearbeitungszeit der jeweiligen Behörde hinzu. Eilaufträge sind auf Anfrage möglich.
Können Sie ein Dokument aus einem anderen Land beschaffen?
Ja. Wir beantragen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Registerauszüge in Luxemburg und im Ausland und übersetzen sie bei Bedarf mit Apostille.
Stellen Sie Dolmetscher für Notare und Trauungen?
Ja. Wir stellen vereidigte Dolmetscher für notarielle Urkunden, standesamtliche Trauungen, Gerichte und Polizei sowie professionelle Dolmetscher für Besprechungen und Konferenzen.
Angebot anfordern
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fügen Sie Ihre Dokumente bei. Wir antworten per E-Mail mit Preis und Frist.
Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.
Lieber schreiben oder anrufen?
info@abc-office.eu
+33 9 70 44 01 21
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr