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Sprache: Deutsch

Beglaubigte Übersetzung und Dolmetscher in Longwy

Sie wohnen oder arbeiten in Longwy? Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Legalisationen Ihrer offiziellen Dokumente an und stellen Dolmetscher für Termine bei der Gemeinde, beim Notar oder vor Gericht.

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Viele Menschen aus Longwy (Frankreich) arbeiten in Luxemburg. Ihre Dokumente werden vielleicht in Frankreich ausgestellt und in Luxemburg benötigt, oder umgekehrt. Wir kümmern uns um beide Seiten: beglaubigte Übersetzungen für luxemburgische Behörden sowie Apostillen und Urkundenanträge in Frankreich.

Ohne Termin: Senden Sie einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente über das Formular unten oder per E-Mail. Wir antworten mit Preis und Frist und senden die Übersetzungen per Post oder E-Mail zurück.

Leistungen in Longwy

So funktioniert es

  1. Dokumente senden

    Ein Scan oder ein Handyfoto genügt, damit wir ein Angebot erstellen können.

  2. Angebot erhalten

    Preis und Frist, abhängig von Sprachen, Umfang und erforderlicher Beglaubigung.

  3. Wir erledigen das Verfahren

    Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Wir kümmern uns um jeden Schritt.

  4. Dokumente erhalten

    Per Post, per E-Mail als beglaubigtes PDF, wo dies akzeptiert wird, oder per Kurier.

Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.

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Häufige Fragen

Können Sie ein Dokument aus einem anderen Land beschaffen?

Ja. Wir beantragen Personenstandsurkunden, Strafregisterauszüge und Registerauszüge in Luxemburg und im Ausland und übersetzen sie bei Bedarf mit Apostille.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Das hängt von der Sprachkombination, dem Umfang und Layout des Dokuments, der Frist und einer eventuellen Apostille oder Legalisation ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.

Brauche ich eine Apostille?

Das hängt davon ab, wo das Dokument ausgestellt wurde und wo es verwendet wird. Zwischen EU-Staaten entfällt die Apostille für bestimmte Personenstandsurkunden gemäß Verordnung (EU) 2016/1191. Außerhalb der EU ist oft eine Apostille oder Legalisation nötig. Wir prüfen das für Sie.

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fügen Sie Ihre Dokumente bei. Wir antworten per E-Mail mit Preis und Frist.

Die Preise hängen vom jeweiligen Dokument ab. Deshalb erhält jede Anfrage ein eigenes, kostenloses und unverbindliches Angebot.

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